Die Landessynode hat im September 2025 das Klimaschutzziel der Nordkirche nachgeschärft: Bis 2040 soll die Nordkirche treibhausgasneutral werden. Als Zwischenziel sollen die Treibhausgas-Emissionen bis 2035 um 90 Prozent reduziert werden.
Damit hat die III. Landessynode das Klimaschutzziel um 10 Jahre vorgezogen und einen ehrgeizigen Minderungspfad festgelegt. Diese Verpflichtung bekräftigt den hohen Stellenwert, der dem entschlossenen Handeln für den Klimaschutz und der Bewahrung der Schöpfung auf allen Ebenen der Nordkirche zukommt. Die Nordkirche unterstützt mit dem Beschluss ausdrücklich auch die nationalen Klimaschutzziele und die Klimaschutzpläne der nördlichen Bundesländer.
Die Verpflichtung der Landeskirche und der Kirchenkreise, mindestens 0,8 Prozent der Kirchensteuerzuweisungen für Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden, ist bis zum Haushaltsjahr 2040 fortgeschrieben worden. Aus den Mitteln werden Klimaschutzmaßnahmen von Kirchengemeinden gefördert und die fachliche Beratung finanziert.
Durch den Verkehr entstehen in Deutschland insgesamt immer noch hohe Treibhausgas-Emissionen. Das ist auch in der Nordkirche mit ihren vielen ländlichen Kirchengemeinden der Fall. Optionen für klimafreundlichen Mobilität, die auch bereits in der Nordkirche umgesetzt werden, sollen mit der verpflichtenden Einführung eines Mobilitätsmanagements in die Breite getragen werden. Teil des Mobilitätsmanagements wird auch ein Monitoring sein, das die verschiedener Ansätze zusammenträgt und die wirksamsten Maßnahmen identifiziert.
Der Klimaschutz im Bereich kirchliche Gebäude soll durch Vorgaben von Fristen und Verordnungsermächtigungen unterstützt werden:
- Bis Ende 2026 sollen alle kirchlich genutzten Gebäude mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt sein.
- Im Zuge der kirchenaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen sollen zukünftig die Auswirkungen auf den Klimaschutz geprüft werden.
- Es sollen Zielwerte für den Heizwärmebedarf und Baustandards bei Neubauten und bei Sanierung im Bestand erarbeitet werden.
- Bis Ende 2028 sollen die Kirchenkreise und Kirchengemeinden gemeindeübergreifende Gebäudestrukturpläne beschließen, die identifizieren, welche Gebäude langfristig für kirchliche Zwecke genutzt werden sollen.
Zu den im Klimaschutzgesetz definierten Aufgaben der Kirchengemeinden gehört bereits seit 2015, auf Klimaschutzmaßnahmen in ihren Gebäuden hinzuwirken und sich am Energiecontrolling – als einem Mittel zur Erfolgskontrolle – zu beteiligen. Im September 2025 wurde neu im Gesetz verankert, dass auf Basis der Energieberichte jährliche Beschlüsse zu Klimaschutzmaßnahmen gefasst werden sollen.
Neu etabliert wird der Klimabeirat mit Mitgliedern aus den Kirchenkreisen und der Kirchenleitung sowie der Jungen Nordkirche. Eine Aufgabe wird die Ausarbeitung von Handlungsvereinbarungen für einzelne Themenbereiche sein, in denen die Zwischenziele konkretisiert und wirksame Maßnahmenschwerpunkte (Transformationspfade) festgehalten werden sollen.
Die Landessynodalen haben im September 2025 die Ausschüsse der Synode neu besetzt. Auch der mit dieser Legislatur neu etablierte Klimaausschuss hat sich konstituiert.
Auch der Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wurde neu gewählt und hat seine Arbeit aufgenommen.
Das Klimaschutzgesetz der Nordkirche ist 2015 von der I. Landessynode verabschiedet worden. Es schreibt verbindliche Ziele und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen fest. Damit hatte die Nordkirche bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen und nordkirchenweit erfolgreiche Aktivitäten zum Klimaschutz ausgelöst und befördert.
Die II. Landessynode hat mit der Verabschiedung des Klimaschutzplan 2022-2027 weitere Handlungsbereiche adressiert und Zwischenziele für einzelne Handlungsbereiche formuliert. Diese sind in das Klimaschutzgesetz (KlSchG) eingearbeitet und in der aktuellen Legislatur auf der Tagung der III. Landessynode im September 2025 beschlossen worden.
Die Änderungen zum Klimaschutzgesetz der Nordkirche sind am 1. November 2025 in Kraft getreten.






