- Zieljahr für die Treibhausgas-Neutralität auf 2035 vorziehen (§ 2 (1))
- Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen über 2025 hinaus fortschreiben (§ 4 (1))
- Mobilitätsmanagement und -monitoring einführen (neu)
- Landverpachtung als weiteres Handlungsfeld aufnehmen (§ 4 (2))
- Rahmensetzung für einen zukunftsfähigen kirchlichen Gebäudebestand verbessern (neu)
- Klimabeirat etablieren (neu)
Ein erstes Klimaschutzgesetz der Nordkirche ist 2015 von der I. Landessynode verabschiedet worden. Es schreibt verbindliche Ziele und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen fest. Damit hatte die Nordkirche bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen und nordkirchenweit erfolgreiche Aktivitäten zum Klimaschutz ausgelöst und befördert.
Die II. Landessynode hat mit der Verabschiedung des Klimaschutzplan 2022-2027 weitere Handlungsbereiche adressiert und die Klimaziele an nationale und internationale Beschlüsse angepasst.
Diese sind in der aktuellen Legislatur der III. Landessynode in das Klimaschutzgesetz (KlSchG) eingearbeitet und auf der Tagung in September 2025 beschlossen worden.






