- Zieljahr für die Treibhausgas-Neutralität auf 2035 vorziehen (§ 2 (1))
- Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen über 2025 hinaus fortschreiben (§ 4 (1))
- Landverpachtung als weiteres Handlungsfeld aufnehmen (§ 4 (2))
- Rahmensetzung für einen zukunftsfähigen kirchlichen Gebäudebestand verbessern (neu)
Das Klimaschutzgesetz der Nordkirche ist 2015 von der I. Landessynode verabschiedet worden. Es schreibt verbindliche Ziele und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen fest. Damit hat die Nordkirche bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen und nordkirchenweit erfolgreiche Aktivitäten zum Klimaschutz ausgelöst und befördert.
Die II. Landessynode hat mit der Verabschiedung des Klimaschutzplan 2022-2027 weitere Handlungsbereiche adressiert und die Klimaziele an nationale und internationale Beschlüsse angepasst.
Diese sind in der aktuellen Legislatur der III. Landessynode in das Klimaschutzgesetz (KlSchG) einzuarbeiten und zum Jahresende 2025 auslaufende Regelungen sind neu zu beschließen.