Aktuelles Papier: Fakten zum Klimaschutz in der Nordkirche
Hamburg - November 2024
Im kommenden Jahr muss die Landessynode ein neues Klimaschutzgesetz beschließen. Das derzeit gültige ist aus dem Jahr 2015. Hiernach soll die Nordkirche bis 2050 treibhausgasneutral sein. Doch der 2022 von den Synodalen beschlossene Klimaschutzplan, der jeweils für die kommenden fünf Jahre die konkreten Maßnahmen benennt, hat das Ziel der Treibhausgasneutralität auf 2035 vorgezogen. Nun soll ein entsprechendes Gesetz dieses neue Ziel auch abbilden.
Für die anstehenden Diskussionen haben das Umwelt- und Klimaschutzbüro der Nordkirche und alle Klimaschutzmanager:innen in den Kirchenkreisen aktuelle Fakten und Grundlagen zum Sachstand zusammengetragen.
Standortbestimmung und Ausblick: Die wichtigsten Fakten
Ausgangslage
Der Klimawandel schreitet voran und fordert unsere Gesellschaft und damit auch die Nordkirche zum gemeinschaftlichen Handeln auf. In Anerkennung der eigenen Verantwortung und im Einklang mit nationalen Beschlüssen zum Klimaschutz hat sich die Nordkirche mit dem Klimaschutzplan 2022-2027 verpflichtet, bis zum Jahr 2035 THG-Neutralität zu erreichen. Das gesteckte Ziel ist durch ein sofortiges und entschlossenes Handeln auf allen Ebenen erreichbar.
Der Klimaschutzplan der Nordkirche benennt, was Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Verwaltungen konkret tun können, um den THG-Ausstoß zu reduzieren. Von den adressierten Handlungsbereichen Beschaffung, Mobilität, Gebäude und Landnutzung kommt dem Bereich Gebäude eine zentrale Bedeutung zu. In vielen kirchlichen Gebäuden haben wesentliche Teile der Bausubstanz, Heizung und Elektrik das Ende ihrer technischen Lebenszeit erreicht. Die Investitionsbedarfe für die Instandhaltung des kirchlichen Gebäudebestandes übersteigen die Kosten von Klimaschutzinvestitionen um ein Vielfaches.
Aufgrund der perspektivisch rückläufigen Mitgliederzahlen und sinkenden Kirchensteuereinnahmen wird in der Nordkirche und anderen Kirchen in Deutschland seit etlichen Jahren diskutiert, wie viel Gebäudefläche auf Dauer finanziert und gepflegt werden kann und für die gemeindliche Arbeit noch benötigt wird. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zeigen, dass sich frühzeitige Investitionsentscheidungen lohnen, weil die Kostenbelastungen sowohl für Instandhaltung als auch für eine Energieversorgung auf Basis fossiler Energie weiter steigen und kirchliche Gestaltungsfreiheit einschränken werden.
Was ist bislang erreicht worden?
In den vergangenen Jahren ist viel in Bewegung gekommen, zahlreiche Akteur:innen auf allen Ebenen der Nordkirche haben Maßnahmen zur Einsparung von Energie und für den Klimaschutz umgesetzt. Viele weitere sind auf dem Weg dorthin. Es zeigt sich: Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 ist zu erreichen.
Handlungsfeld Gebäude:
Die Nordkirche ist bei der Verringerung des THG-Ausstoßes der kirchlichen Gebäude auf Kurs. Energiesparendes Heizen hat maßgeblich zur Energieeinsparung von 15 Prozent im Jahr 2022 beigetragen. Dadurch wurden 2022 im Vergleich zu den Vorjahren Energiekosten von rd. 2,5 Mio. Euro gespart.
Auch die Gebäudenutzungsplanung zeigt beispielhafte Ergebnisse: Als Alternative zur Veräußerung kirchlicher Liegenschaften sind Kooperationen mit örtlichen Kommunen oder Gemeinden anderer Konfessionen zur gemeinschaftlichen Entwicklung und Nutzung des Gebäudebestands entstanden.
Handlungsfeld Beschaffung:
Etwa ein Zehntel der Kirchengemeinden befassen sich im Rahmen der Initiative ÖkoFaire Gemeinde bereits intensiv mit dem Handlungsfeld Beschaffung. Kitas und Kirchengemeindeverbände unterstützen die Umstellung auf fleischarme Verpflegung.
Handlungsfeld Mobilität:
Klimafreundliche Alternativen zur Mobilität mit dem Verbrenner-Auto werden in der Nordkirche erprobt und gefördert. Das Jobrad-Leasing und die Zahlung eines ÖPNV-Zuschusses haben sich seit 2018 in der Nordkirche fast flächendeckend etabliert.
Digitale Formate für Gremien und Besprechungen wurden eingeführt und bringen Emissions-, Zeit- und Reisekostenersparnisse. In ländlichen Regionen kooperieren Kirchengemeinden mit kommunalen und privatwirtschaftlichen Akteuren und schaffen klimafreundliche Mobilitätsangebote.
Handlungsfeld Biodiversität:
Die verschiedenen Möglichkeiten für Aktivitäten zum Schutz der Artenvielfalt mobilisieren viele Menschen, die sich haupt- und ehrenamtlich für die Gartenpflege auf Kirchhöfen und anderen kirchlichen Flächen engagieren.
Auf kirchlichen Friedhöfen hat der Schutz der Biodiversität Eingang in die Bewirtschaftungskonzepte gefunden und wird professionell umgesetzt. Für die Landverpachtung wurden Kriterien zur Berücksichtigung einer klima- und biodiversitätsfreundlichen Bewirtschaftung in Pachtverträgen erarbeitet.
Strukturelle Maßnahmen:
Zur Unterstützung von Klimaschutzaktivitäten hat die Mehrheit der Kirchenkreise Klimaschutzkonzepte erstellt und Förderrichtlinien beschlossen.
Kirchengemeinden werden bei Klimaschutzmaßnahmen und Bauprojekten fachlich beraten und unterstützt. Ein nordkirchliches Energiewerk ist in Gründung.
Ausblick auf die nächsten Schritte
- Aktivitäten zur Energieeinsparung lassen sich ausweiten und proaktiv durch aufsuchende Beratung unterstützen, um so die schnell zu mobilisierenden Potenziale zur Senkung von Emissionen und Energiekosten zu heben.
- Für beheizte Kirchen erfordert der Wechsel zu energiesparenden besuchernahen Heizsystemen stimmige Gesamtkonzepte und eine Auswertung der bisherigen Erfahrungen.
- Anstelle von kostenträchtigen Vollsanierungen können Teilsanierungen angestrebt und die Maßnahmen mit den größten Einspareffekten vorgezogen werden.
- Parallel dazu muss der Einsatz erneuerbarer Energieträger zum Heizen deutlich erhöht werden. Für Denkmale und andere Gebäude mit geringen Energiestandards lassen sich moderne Wärmepumpen als klimafreundliche Alternative einsetzen, ohne die Gebäude zuvor kostenaufwändig zu sanieren. Zudem sollten Kirchengemeinden die örtlichen Planungen für Wärmenetze verfolgen und sich, wo möglich, als Ankerkunden einbringen.
- Hierbei sollte klar sein, dass Heizanlagen mit fossilen Energieträgern nicht mehr verbaut werden dürfen. Eine vermeintlich im Vergleich günstigere fossile Heizanlage wird in der Zukunft eine deutliche finanzielle Belastung werden. Aktuell bieten Bund und Länder umfangreiche öffentliche Fördermittel für erneuerbare Heizsysteme. Diese gilt es zu nutzen, bevor die Programme auslaufen.
- Die Errichtung von PV-Aufdachanlagen könnte durch gemeinschaftliche Beratungsangebote und eine gemeinsame und professionelle Projektabwicklung unterstützt werden.
- Für die Priorisierung von größeren Investitionen muss die Gebäudestrukturplanung im Sinne steigender Suffizienz und kirchlich-gemeindlicher Zukunftsfähigkeit weitergeführt werden. Dies beinhaltet, sich eine Übersicht über die jährlichen Gebäudekosten und den Instandhaltungsbedarf des Gebäudebestands zu verschaffen und Mut zum Umsteuern zu fassen.